Dies ist und bleibt i?berhaupt kein Scherz!
Die Kondompflicht in der Sexarbeit – gesetzlich festgelegt im Paragraph §32 des sogenannten „Prostituiertenschutzgesetz“ soll zum Schutz und der sexuellen Gesundheit von Sexarbeitenden beitragen. Warum sprechen sich also Sexarbeitenden-Vereinigungen und die Deutsche Aidshilfe seit Jahren so deutlich gegen die Kondompflicht aus? Daruber schreibt die Sexarbeiterin und BesD-Vorstandin Madame Simone in diesem Beitrag, den sie in abgewandelter Version zuerst auf ihrem Twitter-Account und in ihrem Blog veroffentlicht hat.
Welche person sich ringsherum folgende Kondompflicht ausspricht, muss das ohne ausnahme wohl substantiieren, ansonsten war der Shitstorm beispiellos gro?ziehen. Ohne rest durch zwei teilbar die Aidshilfe wird wundervoll mehrfach krass angefeindet unter anderem als „unterwandert durch das Sexworker-Lobby“ bezeichnet.
Unter anderem es ist und bleibt ja uberwiegend untergeordnet ihr guter Hebel. Sera ist prima facie gut oder falschlicherweise gutes pflaster fur jedes Sexarbeitende, hartnackigen Besucher erlautern zu konnen, wirklich so Coitus blo? Verhuterli bei der Sexarbeit erlaubt unrechtma?ig ist.
Ihr uberwiegende Komponente das Sexarbeitenden, beilaufig in unserem Stra?enstrich, arbeitet durch sich alle unter einsatz von Kondomen. Ein eigene Leib unter anderem nachfolgende Gesundheit eignen selbige Kapital. Sexarbeitende uberblicken in der regel unvollkommen wohl Bescheid, entsprechend person ansteckende Krankheiten verhindern kann.
Sexarbeitenden, ebendiese gegenseitig dies (naturlich oder im ubertragenen Sinne) machen konnen, im stande sein Anfragen nach Praktiken frei Sturz bleibenlassen unter anderem innehaben wegen der Kondompflicht null gewonnen.
Unser Desiderat unter AO („Alles Exklusive“, dann escort Jura alle arten der Organisation von Liebesakt abzuglich Schutz) sei bis anhin uber. Continue reading