Das war gar kein Schalk!
Die Kondompflicht in der Sexarbeit – gesetzlich festgelegt im Paragraph §32 des sogenannten „Prostituiertenschutzgesetz“ soll zum Schutz und der sexuellen Gesundheit von Sexarbeitenden beitragen. Warum sprechen sich also Sexarbeitenden-Vereinigungen und die Deutsche Aidshilfe seit Jahren so deutlich gegen die Kondompflicht aus? Daruber schreibt die Sexarbeiterin und BesD-Vorstandin Madame Simone in diesem Beitrag, den sie in abgewandelter Version zuerst auf ihrem Twitter-Account und in ihrem Blog veroffentlicht hat.
Welche person umherwandern rund die eine Kondompflicht ausspricht, soll das durch die bank uber substantiieren, sonst ist und bleibt der Shitstorm ohne beispiel gro?ziehen. Continue reading